Ursprünglich (so die Information beim Kauf im Jahr 2000) hieß es: Alle 5 Jahre müssen die Gasflaschen des Erdgastanks erneuert werden. Inzwischen ist diese Aussage überholt und sind die Anforderungen etwas differenzierter geworden.
Laut Auskunft der Fiat Group Automobiles Germany AG mit Schreiben vom 18.09.2007 wird beim Multipla Bipower, Blupower und Naturalpower grundsätzlich unterschieden „zwischen Fahrzeugen, die hinsichtlich ihres Abgasverhaltens nach EURO 2 und alle Fahrzeuge danach die EURO 3 oder EURO 3 und D4 entsprechen“ [sic].
Für Fahrzeuge mit EURO 2 Einstufung (Ziffer 1, Zeile 2 des Fahrzeugscheins) liegt eine Bescheinigung des TÜV Saarland vom 23.03.2005 vor, die die ursprüngliche Flaschenprüffrist von 5 auf 10 Jahre verlängert (betrifft Stahldruckgasbehälter der Fertigungsjahre 1999 bis 2002).
Für Fahrzeuge mit EURO 3 Einstufung und höher beträgt auf Grund der ECE 110 - Genehmigung die Lebensdauer der Gasflaschen 20 Jahre.
Es gelten die in der folgenden Tabelle aufgeführten Prüffristen:
| Modell | Prüffrist der Gasflaschen zur Druckprüfung |
| Multipla EURO 2 | 10 Jahre |
| Multipla EURO 3 und höher | 20 Jahre |
| Marea | 5 Jahre |
| Punto | 20 Jahre |
| Doblo, Doblo Cargo | 20 Jahre |
| Ducato (Typ 230) | 5 Jahre |
| Ducato (Typ 244) | 20 Jahre |
Aus meiner Sicht ist es zwar seltsam, Prüffristen für eine Gasanlage an eine Abgasnorm bzw. Schadstoffklassen-Einstufung zu koppeln, aber das hängt ja dann wohl indirekt wieder mit Fertigungsjahren und damit technischen Daten der Gastanks zusammen und mag über drei Ecken irgendwie hinkommen.
Jetzt steht in meinem Fahrzeugschein aber „schadstoffarm D3“.

Was ist D3 in EURO-Norm? Laut Fiat-Kundendienst liegt D3 „zwischen EURO 2 und EURO 3“, gilt also im Zweifels- wie in meinem Fall dann nur als EURO 2. Für ein Erdgasfahrzeug emissionstechnisch vollkommer Blödsinn, aber leider deutsche bürokratische Realität, siehe auch Abgasnorm.
Für die in der obigen Tabelle genannte Druckprüfung müssen die Gasflaschen komplett ausgebaut werden. Das Ganze ist eine zeitaufwändige und kostenintensive Angelegenheit. Dazu unten mehr.
Über die Druckprüfung hinaus muss vor jeder Hauptuntersuchung (HU) eine Prüfung der Gasanlage (äußere Besichtigung und Dichtheitsprüfung) durch einen Sachkundigen erfolgen; das Ergebnis ist in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren und bei der Hauptuntersuchung vorzulegen.
Im Jahr 2007 verlangte der TÜV Nord (Niedersachsen) erstmals diese Prüfbescheinigung über die Druckgasbehälterprüfung. Dazu mussten wir in eine FIAT-Werkstatt fahren, wo ein Prüfingenieur vom TÜV eine „Visuelle Prüfung der Erdgasanlage und die Dichtheitsprüfung unter Betriebsbedingungen durch Absprühen mit einem schaumbildenden Mittel“ durchgeführt hat, für schlappe 138,- €.
2010 wäre dann erstmals eine vollständige Prüfung der Gasanlage (äußere Prüfung, innere Prüfung und Druckprüfung), wenn nicht gar der komplette Tausch der Gasflaschen, erforderlich. Wie das konkret vonstatten gehen soll, und vor allem, wer die Kosten übernimmt, ist allerdings noch völlig unklar. Unser Bipower Baujahr 2000 gehört zur ersten Multipla-Fahrzeuggeneration, die in diese Lage kommen wird.
Beim Kauf damals erzählte uns der Fiat-Händler, dass Fiat die kompletten Materialkosten beim Austausch übernähme. Der Tausch erfolge im Rahmen einer Inspektion. Bezahlen müsse man „nur“ den Service, d.h. den Arbeitslohn.
Aber nach unseren Erfahrungen dürfte das mehr als zweifelhaft sein. Sollte sich am Ende herausstellen, dass wir den Gasflaschentausch oder auch nur die „Große Prüfung“ komplett selbst zahlen müssten, wäre das ein herber Rückschlag für die gesamte Betriebskostenkalkulation eines Erdgasfahrzeugs.
Aktuelle Information Januar 2010
Die Firma GasTec in Troisdorf bietet die Gasflaschenprüfung für 98,- € je Flasche an, allerdings ohne Aus- und Einbau und ohne Transport.